Beining Reisen  GmbH
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 Allgemeine Hinweise



Die Qualifikation der Fahrer erfolgt zukünftig durch ein System aus Grundprüfungen. Einer Grundqualifikation für Fahrerlaubnis-bewerber und Weiterbildungsschulungen. Es besteht eineWeiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber.


Im Jahre 2003 hat die Europäische Union daher eine einheitliche Regel zur Qualifizierung des Fahrpersonals auf LKWs und Bussen veröffentlicht.


In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch das Gesetz über die Grundqualifikation- und Weiterbildung bestimmter Fahrer für Güter- und Personenverkehr. (BKrFQG ) vom 14.Aug.2006, welches am 01.Okt. 2006 in Kraft getreten ist.


Der Nachweis darüber, dass die Qualifiktion zur gewerblichen Nutzung der Fahrerlaubnis vorliegt, wird durch den Eintrag im EU - Kartenführerschein dokumentiert. Hierzu ist mit der Richtlinie 2003 / 59 EG der Gemeinschaftscode 95 eingeführt worden. Der Eintrag des Codes 95 erfolgt in der Spalte 12 im Kartenführerschein auf Antrag bei der Verwaltungsbehörde bei erneuter Ausstellung der Fahrerlaubnis.

 

Voraussetzung ist der Nachweis der Grundqualifikation,

die beschleunigte Grundqualifikation oder die vorgeschriebene Weiterbildung von 35 Stunden.

Die Weiterbildung kann auch an einzelnen Tagen a 7 Std. 

bei anerkannten Ausbildungsstellen gem. § 7 BKrFQG erworben werden.

Wie sollten Sie vorgehen:

Fahrerlaubnisinhaber die einem Untersuchungszeitraum unterliegen sollten bis zu dem Datum einer Neuausstellung alle 35 Std. absolviert haben.

Fahrerlaubnisinhaber die keinem Untersuchungszeitraum unterliegen müssen ihre Weiterbildung von 35 Std. bis:

 

Kraftomnibusfahrer    bis 09. Sept. 2013 abgeschlossen haben.

Lkw - Fahrer              bis 09. Sept. 2014 abgeschlossen haben.

 

 Durchführungsverordnung (BKrFQV )

 

Pflicht zur Teilnahme an


1.) Weiterbildungen besteht grundsätzlich für selbständiges und angestelltes Fahrpersonal.


2.) Beschleunigte Grundqualifikation mit Prüfung vor der IHK ist für Fahrerlaubnisinhaber bis zu den unten

      angegebenen Fristen freiwillig. (Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Std. zu je 60 Min. während 

      des Unterrichts sind jeweils erforderlichen grundlegenden Kenntnisse u. Fertigkeiten aus der in Anlage

      1 aufgeführten Kenntnisbereichen zu vermitteln).


3.) Ausbildungsberufe:

      a. Eine Ausbildung zum (r) Berufskraftfahrer (in)

      b. Einer Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb

      c. Der Grundqualifikation

 

  • Bei Fahrten zu gewerblichen Zwecken
  • LKW über 3,5 T Gesamtmasse
  • Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

Fristen:

 

Die besondere Qualifizierung durch eine zusätzliche Prüfung wird erforderlich, wenn:


D1 - D1E oder DE nach dem 09.Sept.2008 (Personenverkehr)

oder

C1 - C1E - C oder CE nach dem 09.Sept.2009 (Güterverkehr) erworben wird.


Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder C vor diesen Stichtagen erworben hat, braucht keine Prüfung abzulegen.

Weiterbildungen:

 

Müssen alle Fahrerlaubnisinhaber oben angegebener Fahrerlaubnisklassen innerhalb von 5 Jahren ablegen.

Beginnen sollte man sofort, spätestens mit oben angegebenen Terminen.

Weiterbildungspflicht für Fahrerlaubnisinhaber

 

Alle Fahrerlaubnisinhaber der Fahrerlaubnisklassen C, CE, (ab 3,5 to Zgg.) und D, und DE ab 8 Fahrgastplätzen

müssen an Weiterbildungsmaßnahmen § BKrFQG teilnehmen, wenn Sie gewerblich tätig sind.

 

(1) Erste Weiterbildung ist abzuschließen:

 

    1.) Fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbes der Grundqualifikation oder der beschleunigten

         Grundqualifikation.


    2.) zwischen dem 10. Sept. 2008 und dem 10. Sept. 2013 Kraftomnibusse ab 8 Fahrgastplätzen Fall

         des § 3 Nr. 1


    3.) zwischen dem 10. Sept. 2009 und dem 10. Sept. 2014 Lastkraftfahrzeuge über 3.5 t Zgg. Fall des § 3Nr. 2

Zeitlicher Rahmen:

 

Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt.

 Zeit und Dauer der Weiterbildung:

 

Innerhalb von 5 Jahren muss man an 35 Weiterbildungsstunden teilnehmen.

Diese können auf einzelne Tage a 7 Stunden zu 60 Min. aufgeteilt werden, somit 5 Ausbildungstage.

Rechtschreibfehler und Irrtümer vorbehalten


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